Fahrtenbuch
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann eine günstigere Alternative zur pauschalen Ermittlung der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge sein. Grundsätzlich ist der Privatanteil für ein Kraftfahrzeug pauschal mit 1% der Bemessungsgrundlage monatlich zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung für das Fahrzeug und die Sonderausstattungen zuzüglich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Dem monatlichen Privatanteil ist zusätzlich je Entfernungskilometer zwischen dem Wohnort und der Betriebsstätte 0,03% der Bemessungsgrundlage zuzurechnen.