Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter durch Firmenwagen Regelung des Bundesfinanzministeriums
Firmenwagen für Mitarbeiter werden noch attraktiver – und Sie als Arbeitgeber profitieren von verstärkter Mitarbeiterbindung und -motivation!
Firmenwagen für Mitarbeiter werden noch attraktiver – und Sie als Arbeitgeber profitieren von verstärkter Mitarbeiterbindung und -motivation!
Mehr Personal bei den Finanzämtern und bessere Prüfverfahren sorgen dafür, dass die Zahl der Betriebsprüfungen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Und auch in Zukunft werden sich immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen auf eine Außenprüfung im eigenen Betrieb einstellen müssen.
Kosten für Pkw-Nutzung, Taxiquittungen, Bewirtungsbelege, Hotelrechnungen, die Abrechnung der Inlands- und Auslandsspesen: Jeden Monat warten eine Menge einzelner Quittungen auf Ablage und Einreichung – eine unliebsame und oft zeitaufwändige Angelegenheit.
Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt versus Ausschüttung – eine Milchmädchenrechnung oder ein lohnendes Modell?
Habe ich künftig mehr Geld, wenn ich kein Gehalt mehr bekomme? Diese Frage stellen sich viele Gesellschafter-Geschäftsführer. Denn mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Ab 2009 sind Ausschüttungen nur noch mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Somit kann es attraktiv sein, auf eine Gehaltsvereinbarung zu verzichten und die hieraus resultierenden Mehrgewinne auszuschütten. Dann müssen diese Beträge nicht mit dem oft höheren, individuellen Steuersatz versteuert werden, wie dies beim Gehalt der Fall ist.
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann eine günstigere Alternative zur pauschalen Ermittlung der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge sein. Grundsätzlich ist der Privatanteil für ein Kraftfahrzeug pauschal mit 1% der Bemessungsgrundlage monatlich zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung für das Fahrzeug und die Sonderausstattungen zuzüglich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Dem monatlichen Privatanteil ist zusätzlich je Entfernungskilometer zwischen dem Wohnort und der Betriebsstätte 0,03% der Bemessungsgrundlage zuzurechnen.