Steuern kann man steuern [Österreich]
Umsatzsteuer
Vermietern steht künftig ein Vorsteuerabzug nur dann zu, wenn der Mieter auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Vermietungen an Körperschaften öffentlichen Rechts („Ausgliederungsmodelle“), Banken und Versicherungen. Die Beschränkung soll für alle Miet- und Pachtverhältnisse gelten, die ab 1. 5. 2012 abgeschlossen werden. Zudem soll die Frist für eine Vorsteuerkorrektur bei geänderter Verwendung von bisher 10 auf 20 Jahre ausgedehnt werden.