Neue Widerrufsbelehrung
Anlässlich eines Urteils des europäischen Gerichtshofs ist es – erneut – zu einigen
Neuregelungen im Widerrufsrecht gekommen. Diese Änderungen betreffen
insbesondere die Wertersatzpflicht im Falle eines Widerrufs.
Latest news, announcements, press releases and expert posts
Anlässlich eines Urteils des europäischen Gerichtshofs ist es – erneut – zu einigen
Neuregelungen im Widerrufsrecht gekommen. Diese Änderungen betreffen
insbesondere die Wertersatzpflicht im Falle eines Widerrufs.
Haftung für Pensionsschaden bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung
Führt der Arbeitgeber auf Grund einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung zu geringe Sozialversicherungsbeiträge ab, kann ein Arbeitnehmer bezüglich den dadurch geringeren zukünftigen Pensionszahlungen einen Schaden erleiden. Der diesbezügliche Schaden entsteht bereits im Zeitpunkt der Entrichtung der zu geringen Beiträge. Im Falle einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung kann der Dienstnehmer daher nach Ansicht des OGH (Obersten Gerichtshofs) einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend machen. Beachtet werden sollten jedenfalls auch die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes, welches Verwaltungsstrafen von bis zu € 50.000,00 pro Fall der kollektivvertraglichen Unterentlohnung vorsieht.
Gesellschaftsvertrag, ein Unternehmenslokal, der erste Dienstnehmer – wer das hört denkt nicht zuletzt an Stempelgebühren, Steuern und Lohnnebenkosten. Damit einem jungen Start-up dadurch aber nicht gleich von Beginn weg die Luft zum Atmen abgeschnürt wird, sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) eine Menge Erleichterungen für Jungunternehmer vor.
Diversey ist strategischer Partner der Business Community, einer Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.. Die Business Community wird an der START Messe Essen 2011 teilnehmen, der Messe für Gründer und junge Unternehmen sowie Franchise-Start-Ups. Auch Diversey wird als strategischer Partner der Business Community vertreten sein und Kunden und Interessenten für alle Fragen rund um ganzheitliche Reinigungskonzepte zur Verfügung stehen.
Unter dem Motto „der ÖFV kommt zu Ihnen“ fanden im März 2011 Expertengespräche zwischen dem österreichischen Franchise-Verband (ÖFV) und den strategischen Partnern der Business Community statt. Zu den Themen aus der Finanz- und Versicherungsbranche konnten sich die Systeme untereinander und mit Experten wie Deloitte, Franchise Curator, EFM Versicherungsmakler und Santander Consumer Bank intensiv austauschen.
Die Business Community ist eine Initiative des deutschen Franchise-Verbandes e.V. und Service Spezialist für Franchise-Unternehmen und Franchise-Lieferanten. Die Business Community kooperiert mit Branchenspezialisten in strategischen Partnerschaften, um so mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer zu erreichen. So arbeitet die Business Community nun auch mit Diversey zusammen, einem weltweit führenden Anbieter für ganzheitliche Reinigungs- und Hygienelösungen.
Am 13. April 2011 fanden, im Rahmen des Franchise Forums des deutschen Franchise-Verbandes e.V. in Berlin, die Expertengespräche zwischen den Franchise-Systemen des DFV und den strategischen Partnern der Business Community statt. Zu den Themen Finanzen und Finanzierung, Marketing- und Werbeinnovationen und Expansion konnten sich Franchise-Systeme untereinander und mit Experten wie BEITRAINING, Europay, Martens & Prahl, Deutscher Mietkautionsbund, EOS, werbeland, cash & more und e-wolff intensiv austauschen.
Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer vereinbaren erfahrungsgemäß leistungsorientierte Entlohnungssysteme. Daraus fließen häufig Sonderzahlungen zu. Sonstige Bezüge werden bis zu einem Sechstel der laufenden Bezüge nur mit 6 % besteuert. Sonstige Bezüge, die verteilt über das Jahr ausbezahlt werden, sind als laufende Bezüge zu besteuern. Die Begünstigung für sonstige Bezüge gem. § 67 EStG steht diesfalls nicht zu. Für die Berechnung der Begünstigung für sonstige Bezüge (Sechstelbegünstigung), sind die laufenden Bezüge einzubeziehen. Es stellt sich die Frage, ob diese laufenden Bezüge gleichzeitig auch die Basis für die begünstigten Sonderzahlungen erhöht (Sechstelbegünstigung).
von StB Dr. Martin Freudhofmeier
Strafen bis zu 50.000,- € pro Fall